Folgende grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten müssen in der Qualifikationsphase erarbeitet worden sein:
Die nachfolgend genannten Werke und Aspekte sind für den Unterricht verbindlich. Der Zuschnitt der Schwerpunkte folgt dem in den Rahmenrichtlinien vorgegebenen Gliederungsprinzip Gattung, Epoche und Thema (RRL, S. 24). Die Schwerpunkte sind nicht als vollständige Unterrichtseinheiten oder als Schulhalbjahreskonzeptionen zu verstehen. Ihre Erarbeitung allein stellt demnach noch keine ausreichende Vorbereitung auf die Abiturprüfung dar.
Sie können, je nach individueller Unterrichtsplanung, unterschiedlichen Kontexten zugeordnet werden, wie sie die verbindlichen Unterrichtsinhalte der Rahmenrichtlinien vorsehen (RRL S. 15 ff.). Die jeweilige Entscheidung über ihre Einbeziehung in Unterrichtskonzeptionen und die Zuordnung zu Schulhalbjahren muss die Fachkonferenztreffen. Entsprechend den Vorgaben der EPA werden die Abituraufgaben so konzipiert sein, dass sie sich nicht nur auf die Sachgebiete eines Schulhalbjahres beschränken (vgl. EPA, S. 23) und in der Regel nicht auf Abschnitten aus verbindlich im Unterricht erarbeiteten Texten basieren. Diese Texte bilden den Bezugsrahmen für die Prüfungsaufgaben. Reihenfolge der Thematischen Schwerpunkte: Die drei Thematischen Schwerpunkte sind in der vorgegebenen Reihenfolge in den ersten drei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zu unterrichten. Der Thematische Schwerpunkt 3 wird für die Abiturprüfung 2010 als Thematischer Schwerpunkt 1 (im 1. Halbjahr des Schuljahrgangs 12) übernommen.
2008-08-20
2008-08-18
2008-08-17
2008-07-10
2008-06-15
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2008-05-04